Riskante Arbeitszeit-Überschreitung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?
§ 3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies muss
nicht gleich zu hektischer Betriebsamkeit führen, oder gar der Einstellung des Badebetriebes in Ihrem Schwimmbad!
Für solche Fälle biete ich Ihnen eine kurzfristige Vertretung (auch einen Tag in der Woche) des Rettungsschwimmers, des Schwimmmeisters oder des Betriebsleiters für
einen begrenzten Zeitraum auf selbständiger Basis.
Sie müssen deshalb kein Personal übergangsweise einstellen oder den
Badebetrieb mit einer gefährlichen Unterbesetzung des Aufsichtspersonals bewerkstelligen!Selbst die Einarbeitung von neuem Personal oder einer Schulung des bereits bestehenden Personals, ist durch
meine fundierte Ausbildung in der Bädertechnik sowie an der Landesschwimmmeisterschule Sachsen e.V. zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe mit der Lehrbefähigung für Auszubildende in Schwimmbädern,
sehr effizient.
Von großem Nutzen sind dabei auch meine langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Schwimmbädern mit
unterschiedlichen Zweckbestimmungen.
Durch ausgewähltes Schulungsmaterial und einer gezielten Präsentation wird ein
Einblick oder eine Vertiefung in die umfassende und sich ständig weiterentwickelnde Bädertechnik gewährt.
Dabei wird
nicht pauschal an den individuellen Problemen ihres Bades vorbei
unterrichtet, sondern speziell darauf
eingegangen.
Im Hinblick auf die Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit,
ergeben sich je nach dem Stand der Technik und des Betriebsablauf in einigen Bädern nötige Veränderungen.
Die Einhaltung
der durch diese Verordnung gesetzlich verankerten Mindeststandards, muss aber nicht unweigerlich zu einer kostspieligen Modernisierung des gesamten Bades führen!
Vielmehr ist auf eine Aktivierung der vorhandenen Möglichkeiten zu setzen, die sich in der Regel automatisch bei einer befristeten
Übernahme des Badebetriebes durch die Fa. Aqua-Work ergeben.
Da wir eine eingetragene Fachfirma für
Schwimmbecken-Wasseraufbereitungsanlagen sind, ist es uns auch möglich, eventuelle nötige technische Änderungen oder Reparaturen kostengünstig unter Einbindung Ihres Personals im Schwimmbad vor Ort
selbst durchzuführen. Sind Sie an unseren Leistungen interessiert, dann setzen Sie sich bitte vertrauensvoll mit uns in Verbindung, damit wir ein individuelles Angebot unterbreiten können!Hier noch
einmal für Sie die Vorzüge der Firma Aqua-Work auf einen Blick:
Individuelle Betreuung bei allen anfallenden Problemen in Ihrem Schwimmbad durch langjährige Erfahrung in verschiedenen Schwimmbädern und einer soliden schwimmbadspezifischen Ausbildung!
Eingetragene Fachfirma für Schwimmbeckenwasseraufbereitung, daher schnelle Beseitigung technischer Probleme oder kostengünstige Modernisierung der vorhandenen Anlage!
Rasche Lieferung bestellter Artikel!
Jährlich kostenlose chemische und physikalische Schwimmbecken-Wasseranalyse!
Jährlich kostenlose Weiterbildungsveranstaltungen in gemütlichem Ambiente!
Persönliche Betreuung
Die Firma Aqua-Work bietet ein umfangreiches Sortiment an Schwimmbadtechnik und Schwimmbadzubehör.
Dazu zählen z.B. die Chemikalien für die Schwimmbeckenwasseraufbereitung oder der Reinigung u Desinfektion, Filtermaterialien, Gerätschaften für den Badebetrieb, als auch sämtliche
technische Geräte namhafter Hersteller von Schwimmbadtechnik.
Damit kann ein Angebot individuell auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnitten werden und ständig ein Preis-Leistungsvergleich von den auf dem Markt befindlichen Produkten erfolgen.
Sie brauchen ein unverbindliches Angebot?
Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an
uns, wir beraten Sie gern!